Sucht und Drogen:
Wie spreche ich mit meinem Kind über Drogen?
Früher oder später kommen Kinder und Jugendliche in Kontakt mit Suchtmitteln,
mit „erlaubten“ ebenso wie mit „verbotenen“. Für viele Eltern ist es nicht einfach, über das Thema Drogen mit ihren Kindern zu sprechen, besonders dann, wenn sie ihre Kinder vor Drogenkonsum bewahren wollen.
Sie beobachten, dass Schulkameraden – oft sehr früh – anfangen zu rauchen, dass Freunde, Bekannte oder Leute aus der „Clique“ Drogen nehmen. Vielleicht haben auch einzelne Mitschüler bereits massive Probleme mit Alkohol oder verbotenen Drogen wie Haschisch oder Ecstasy.
Insbesondere die Berichte über die sogenannten Designerdroge (chemische Substanzen) „Legal Highs“ (sog. Badesalze, Kräutermischungen…) tragen nicht gerade zur Beruhigung bei.
Auch die Shisha-Bars erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit vor allem bei jungen Menschen und Gruppen. Bei der in Deutschland als Shisha bekannten Pfeife handelt es sich im eigentlichen Sinne um eine Wasserpfeife, bei welcher der Rauch vor dem Einatmen durch Wasser geleitet wird. Hierbei soll vermeintlich der Rauch durch das Wasser gefiltert werden und somit weniger belastet bis schadstofffrei sein. Dies gilt allgemein als umstritten bzw. wissenschaftlich widerlegt (siehe Ärzteblatt „Shisha-Rauchen – Das angeblich bessere Rauchen“).
Fragen, die sich Eltern stellen, sind:
Was können wir tun, bevor unser Kind Drogen nimmt?
Wann wird es gefährlich?
Was ist gefährlich?
Was sollen wir tun, wenn unser Kind Suchtmittel konsumiert?
Wir halten in diesem Zusammenhang die 7 goldenen Regeln der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung für einen sehr guten Anhalt, um mit den eigenen Kindern über Sucht / Drogen zu sprechen.
1. Eine gute Gesprächssituation schaffen!
Nehmen Sie sich Zeit und reden Sie miteinander, wenn alle Beteiligten entspannt und nicht „auf dem Sprung“ sind. Führen Sie keine konfrontativen Gespräche mit den Eltern auf der einen und dem Kind/Jugendlichen auf der anderen Seite.
2. Die eigenen Sorgen klar formulieren.
Sprechen Sie offen von Ihren Sorgen um das Wohl Ihres Kindes, ohne Ihren Sohn / Ihre Tochter mit Verdächtigungen, Vermutungen und Unterstellungen zu „überfallen“.
3. Die Situation klären, ohne „Geständnisse“ zu erzwingen.
Geben Sie sich nicht mit vorschnellen oder unklaren Aussagen zufrieden, wenn Sie Fragen an Ihr Kind haben. Bleiben Sie hartnäckig. Erzwungene Geständnisse, die Ihr Kind zum „Schuldigen“ machen, bringen jedoch nichts.
4. Nicht provozieren lassen!
Jugendliche können ganz schön nerven – besonders ihre Eltern!
Lassen Sie sich nicht aus dem Konzept bringen oder provozieren. Gerade bei einem Thema wie Suchtmittel ist ein kühler Kopf wichtig. Schließlich wollen Sie sich nicht mit Ihrem Kind streiten, um Recht zu behalten, sondern gemeinsam nach Regeln für das Zusammenleben suchen.
5. Den eigenen Umgang mit Suchtmitteln offen ansprechen.
Wenn Sie nicht selbst darüber sprechen, wird es Ihr Kind tun!
6. Informationen einfließen lassen, ohne ein „Expertengespräch“ zu beginnen.
Sachkenntnisse über die Zusammensetzung und Wirkung von Suchtmitteln und vor allem
über die Risiken des Konsums sind wichtig. Damit können Sie wichtige Informationen an Ihr
Kind weitergeben und zugleich das Gespräch auf einer sachlichen Ebene halten.
Alle Drogen sind gefährlich; es macht keinen Sinn, sich darüber die Köpfe heiß zu reden, welcher Suchtstoff schlimmer bzw. weniger schlimm ist.
7. Ein gemeinsames Ziel ansteuern.
Mit einem einzigen Gespräch lässt sich keine umfassende Lösung des Problems Suchtmittelkonsum finden. Steuern Sie daher Teilziele an.
Es ist schon ein großer Schritt, wenn Sie Ihren Standpunkt zu Suchtmitteln klar zum Ausdruck gebracht haben. Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Kind, stellen Sie gemeinsam Regeln für das Verhalten zu Hause auf und bieten Sie Ihrem Kind alternative Gesprächspartner an, z.B. in einer Beratungsstelle.
Sollten Sie Hilfe brauchen empfehlen wir Ihnen als erste Anlaufstelle:
Referat für Gesundheit und Umwelt
Paul Heyse Straße 20
80336 München
Tel.: 089 233 47200
Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche:
Welche Eltern kennen das nicht. Endlose Diskussionen über die Nutzung von Smartphone, Computer, Fernseher und Internet mit den Kindern. Die digitale Welt ist auch für Kinder und Jugendliche spannend, unterhaltsam und steht 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Da werden beispielsweise mitten in der Nacht unter der Bettdecke Nachrichten über das Smartphone versendet, Videos angesehen oder man spielt gerne mal einen kompletten Samstag ein X-box- oder Playstationspiel.
Mal Hand aufs Herz, wer hat als Mama oder Papa sein „quengelndes“ Kind nicht auch mal (auch für längere Zeit) vor den Fernsehapparat gesetzt, um mal eine Verschnaufpause zu haben. Erschwerend kommt hinzu, wenn die Kleinen über Pay TV selbstständig Inhalte abrufen können, die eigentlich nicht für ihre Altersklasse bestimmt sind, weil sie eben die Jugendschutz-PIN von Mama und Papa in Erfahrung gebracht haben.
Unsere Meinung ist:
Wir können und sollen unseren Kindern den Umgang mit den Medien nicht verbieten. Die modernen Medien sind mittlerweile fester Bestandteil in unserem Leben und somit auch im Leben unserer Kinder.
Ein Verteufeln der „bösen Medien“ oder ein „Angst- und Bange machen“ ist nicht der richtige Weg, wohl aber das Vermitteln von Medienkompetenzen mit Augenmaß.
Tipps von uns zu diesem Thema:
Wir wollen euch, liebe Eltern, zu diesem Thema folgende sehr nützliche LINKS empfehlen:
www.klicksafe.de/service/materialien/broschueren-ratgeber/mediennutzungsvertrag
www.intrapol.intra.polizei.bayern.de/103276/Leitfaden_EinNetzfuerKinder.pdf
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/medienkompetenz
Reifendiebstahl:
Besonders im Frühjahr und im Herbst sind die Reifendiebe aktiv. Zu diesen Zeiten werden zahlreiche Reifenwechsel durchgeführt, so dass besonders viele ungesicherte Reifensätze in den Garagen gelagert werden.
Erschwert wird die Fahndung der Polizei nach den Tätern durch das Problem, dass bei Kontrollen aufgefundene Reifen nicht zugeordnet werden können. Die Zuordnung ist ohne individuelle Kennzeichnung der Eigentümer so gut wie unmöglich.
Damit die Eigentümer der Reifen nicht rad(t)los vor ihrem Fahrzeug in der Tiefgarage stehen, empfiehlt die Polizei deshalb:
Münchner Sicherheitsforum auf dem Oktoberfest:
Unser Angebot, alle Mitglieder am 2. Wiesn-Montag auf das Oktoberfest einzuladen traf auf großen Zuspruch. Wir sammelten uns zu einer Führung in der Wiesnwache, wo wir beeindruckende Bilder und
Zahlen zu den polizeilichen Aufgaben auf dem Oktoberfest sehen und hören durften. Ein Rundgang durch die Wache führte uns, in zwei Gruppen aufgeteilt, durch zahlreiche, mit modernster Technologie
ausgestattete Arbeitsräume bis hin zu den Zellen in welchen die „unfreiwilligen“ Gäste der Wiesnwache ihre Zeit bis zur Ausnüchterung oder dem Weitertransport verbringen dürfen.
Die dort freiwillig tätigen Polizeibeamten machten trotz ihrer enormen Aufgabe einen ausgesprochen entspannten, konzentrierten und besonders freundlichen Eindruck.
Gesondert hervor zu heben sind die Leistungen der Beamten bei der Prävention von Straftaten auf dem Festgelände. Technische Möglichkeiten wie eine ausgeklügelte Videoüberwachung sind hier genauso
wichtig wie der Einsatz speziell geschulter Beamter, die besonders ausgeprägte „Profiler Fähigkeiten“ besitzen. Einfach toll!
Im Anschluss wurde unsere ganze Besuchergruppe von unserem Vorstandsmitglied und Festwirt, Stephan Kuffler, auf
eine zünftige Brotzeit ins Weinzelt eingeladen. In gemütlicher Runde gab es reichlich Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und vielen Gesprächen.
Herzlichen Dank an Christian Wittstadt, Thomas Oswald und Stefan Kuffler für den spannenden und zugleich gemütlichen Tag auf der Wiesn!
Oktoberfest (Aktion Sichere Wiesn, „Prävention für Frauen“):
Liebe Besucherinnen und Besucher,
leider kommt es gelegentlich vor, dass einige wenige Wiesnbesucher die ausgelassene fröhliche Partystimmung auf dem Oktoberfest ausnutzen, um aufdringlich oder gar übergriffig zu werden.
Nicht selten werden insbesondere Frauen, die sich konsequent gegen solche Attacken wehren mindestens als „Spaßbremsen“ bezeichnet oder sogar auf das übelste beleidigt.
Wir sagen hierzu Folgendes:
Neben der Polizei (z.B. Wiesnwache) können Sie sich bei Problemen auch beispielsweise an den Security Point für Mädchen und Frauen wenden! Anbei empfehlen wir folgenden LINK: www.sicherewiesn.de/wordpress/de/startseite/
Wir empfehlen auch folgende LINKS zu diesem Thema:
www.condrobs.de/aktuelles/respekt-ist-meine-staerke/wiesngentleman
www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/278-SF-Handzettel-Opferschutz-Sexuelle-Gewalt.pdf
Zum Abschluss wollen wir Ihnen noch ein paar wichtige Nummern zukommen lassen.
Notfallnummern vom Oktoberfest.
Hotlines und Telefonnummern für den Notfall.
Zum Ausdrucken und Mitnehmen - Die wichtigsten Telefonnummern für Notfälle:
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Wir wünschen allen Besuchern der Wiesn viel Spass auf dem Münchner Oktoberfest. Ach ja, und vergessen Sie nicht: "Bleiben Sie Wiesngentlemen!“
Elektrokleinstfahrzeuge - E-Scooter:
E-Scooter, also Tretroller mit einem Elektroantrieb, erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit und sind im Münchner Stadtbild schon jetzt fest verankert. Sie sind klein, wendig, leicht zu transportieren und mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h kommt man flott voran.
Damit Fahrten mit Elektrokleinstfahrzeugen für niemanden (auch nicht für euch selbst) gefährlich werden, ist es dringend erforderlich, folgende Regeln zu beachten:
Um Näheres zu E-Scootern zu erfahren, empfehlen wir euch die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration:
Einbruchschutz:
Für viele Menschen bedeutet der Einbruch in die eigenen vier Wände einen großen Schock.
Den meisten Betroffenen machen die Verletzungen der Privatsphäre und das verlorene Sicherheitsgefühl, die nach einem Einbruch auftreten können, viel mehr zu schaffen, als der materielle Schaden.
Schon alleine diese Tatsache zeigt, wie wichtig es ist, sich ernsthaft Gedanken über den Einbruchschutz zu machen. Lassen Sie es bitte nicht bei bloßen „Gedanken über den Einbruchschutz“ bleiben, sondern schreiten Sie zur Tat und schützen Sie ihr Zuhause vor Einbrechern.
Unsere Tipps sollen Ihnen dabei ein wenig helfen:
So sichern Sie Ihr Zuhause in der Urlaubszeit:
Sie können sich als Münchner Bürger oder Bürgerin von der technischen Prävention des Polizeipräsidiums München kostenlos beraten lassen (Tel.: 089/2910-3430).
Wir empfehlen folgenden Links:
www.polizei.bayern.de/muenchen/schuetzenvorbeugen/beratung/adressen/index.html/714
Achtung Mopeddiebstahl:
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Diebstählen von Krafträdern wie Mopeds.
Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, die Krafträder vor Diebstahl zu sichern.
Im Folgenden geben wir einige Tipps zur Sicherung Ihrer motorisierten Zweiräder:
Nähere Informationen erhalten Sie über:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/diebstahl-von-zweiraedern
Sicher unterwegs - Diebstahl aus Wohnmobil / Wohnwagen / Zug:
Endlich ist Urlaubszeit! Nach dem Kofferpacken, dem Zusammenstellen der Reiseunterlagen und den Planungen der Reiseroute fällt nun endlich auch der letzte Stress von einem ab.
Leider versuchen Diebe und Räuber genau diese aufkommende Lockerheit auszunützen, um Beute zu machen. Die Täter schlagen bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu!
Bleiben Sie deshalb trotz Urlaubsstimmung unbedingt wachsam! Der Urlaub soll schließlich nicht zum Albtraum werden.
Zur eigenen Sicherheit genügen oft ein paar einfache Urlaubsregeln:
Geben Sie Ihre Wertsachen heraus. Riskieren Sie nicht Ihr Leben, um Wertsachen zu schützen!
Wir empfehlen folgenden Link:
www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/24-langfinger-machen-niemals-urlaub
Mietkautionsbetrug:
Wie funktioniert dieser Betrug (auch „Vorkassen- oder Vorauszahlungsbetrug“ genannt)?
Zumeist agieren die Betrüger in Großstädten mit starkem Wohnungsnotstand.
Die Betrüger mieten über ein Onlineportal, das Wohnungen für eine befristete Zeit vermittelt, eine Wohnung für eine kurze Zeit an (meist nicht länger als zwei bis drei Wochen). Hierbei handelt es sich um Wohnungen, die von den eigentlichen Bewohnern bzw. Vermietern zum Beispiel aufgrund von Urlaubsreisen oder Arbeitseinsätzen leer stehen und deshalb kurzfristig vermietet werden.
Die Betrüger nutzen die gemietete Zeit, um die Wohnung auf dem Immobilienmarkt als freiwerdende Wohnung im Internet anzubieten. Hierzu erstellen sie zumeist professionelle Exposés. Alle Interessenten werden zu Besichtigungsterminen eingeladen.
Beim Besichtigungstermin werden die Mietinteressenten von einem angeblichen Makler empfangen, der zumeist sehr professionell alle Fragen zur Wohnung beantwortet. Schon kurz nach der Besichtigung erhalten alle Interessenten eine Zusage, vorausgesetzt, es werden die Mietkaution (zumeist drei Monatsmieten) sowie diverse Ablösen (z.B. Küche, Waschmaschine…) im Voraus bezahlt.
Bevor der Betrug von den Betroffenen entdeckt werden kann, sind die Betrüger mit dem erbeuteten Geld (pro Person zumeist eine vierstellige Summe) verschwunden.
In anderen Fällen vermieten die Betrüger zu sehr günstigen Preisen über Vermietungsportale überaus dreist Wohnungen, bei denen sie weder Besitzer noch Eigentümer sind.
Die entsprechenden Exposés bzw. Fotos werden von anderen Internetseiten einfach kopiert. Gegenüber den Interessenten wird behauptet, dass eine Besichtigung dieser Wohnung nicht möglich wäre, da der Vermieter sich im Ausland befinden würde. Er (der Vermieter) könne jedoch dem Mietinteressenten gegen eine Vorabkaution den Schlüssel zuschicken, damit dieser sie dann anschließend alleine besichtigen kann. Auch hier ist der Betrüger mit seinem erbeuteten Geld sehr schnell über alle Berge.
Wie kann ich mich vor so einem Betrug schützen?
Raub - Gewerbetreibende / Einzelhandel:
Bei Raubüberfallen auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte wurden 2017 in Deutschland 2.951 Fälle registriert. Darunter waren 591 Raubüberfälle auf Spielhallen und 620 auf Tankstellen.
Der Gesamtschaden belief sich auf über 9,4 Millionen Euro.
Ein Raubüberfall auf ein Ladengeschäft hat für die Betroffenen oft traumatisierende Folgen.
Allen Raubdelikten ist gemein, dass Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzen, um in den Besitz der Beute zu gelangen.
Wichtig ist, sich und seine Mitarbeiter im Vorfeld zu schulen. Wichtig ist es hierbei, Handlungskompetenzen zu erlernen, was bei einem Überfall zu tun ist und welche Schritte danach ergriffen werden müssen.
Tipps:
Was kann ich bereits im Vorfeld tun?
Im Zweifel verständigen Sie die Polizei über den Notruf.
Was mache ich, wenn der Räuber mich im Geschäft mit einer Waffe bedroht und Geld fordert?
Was mache ich, wenn der Täter das Geschäft verlassen hat?
Empfohlene LINKS:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/raub/raubueberfall-auf-gewerbe
Sprühende Fantasie kann teuer werden:
Sprayen kann Spaß machen und ist auch eine Form der Kunst. Allerdings solltest Du diese Kunst nur auf erlaubten Flächen ausüben und keinesfalls fremde Hauswände oder öffentliche Sachen, wie Züge oder Bushaltestellen, besprühen.
Es ist natürlich cool, wenn dein "Tag" (Signatur) überall in der Öffentlichkeit zu sehen ist und Du dadurch Anerkennung und Respekt (Fame) in deiner Gruppe erlangst. Aber bitte nur auf legalen Flächen! Denn das Risiko, sich dadurch strafbar zu machen und auf immensen Schadensersatzansprüchen sitzen zu bleiben, steht dazu in keinem Verhältnis. Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar.
Das illegale Besprayen setzt zudem oftmals das verbotswidrige Betreten eines Geländes voraus, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt.
Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.
Weitere Infos: Polizei für Dich!
Gscheid radln 2019:
Beinahe täglich kann man als Passant beobachten, wie Kraftfahrer beim Abbiegen Fahrradfahrer übersehen, Radfahrer bei Rot über die Ampel fahren oder schnellere Fahrradfahrer langsamere vom Radweg drängen.
Nicht selten enden diese Manöver in gegenseitige wüste Beschimpfungen und Beleidigungen. Hin und wieder kommt es sogar zu körperlichen Auseinandersetzungen.
Die Kampagne „Gscheid radln 2019“ des Polizeipräsidiums München und der Landeshauptstadt München möchte dem entgegen wirken.
Wir richten an alle Verkehrsteilnehmer gemäß dem Motto der
Kampagne „Fairness und Rücksichtnahme – Für ein faires Miteinander im Straßenverkehr“ den dringenden Appell:
Weitere Infos: